Buchhaltungsservice

  • Sortieren und Vorkontieren von Belegen
  • Buchen lfd. Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung – lfd. Lohn- und Gehaltsabrechung
  • Fertigen der Lohnsteueranmeldung
  • Verwaltung des kfm. Mahnwesens
  • Abwicklung des lfd. Zahlungsverkehrs
  • Betriebswirtschaftliche Beratung

Weitere kfm. Dienstleistungen auf Anfrage

Alle Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltungs- und Büroservice werden ausnahmslos im Rahmen des § 6 Nr. 3 und Nr. 4 Steuerberatungsgesetz abgewickelt (keine Rechts- und Steuerberatung).

Für die Fragen der Rechts- und Steuerberatung arbeiten wir mit einem kompetenten Steuerberater zusammen.