Buchhaltungsservice
- Sortieren und Vorkontieren von Belegen
- Buchen lfd. Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung - lfd. Lohn- und Gehaltsabrechung
- Fertigen der Lohnsteueranmeldung
- Verwaltung des kfm. Mahnwesens
- Abwicklung des lfd. Zahlungsverkehrs
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Controlling
Weitere kfm. Dienstleistungen auf Anfrage
Alle Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltungs- und Büroservice werden ausnahmslos im Rahmen des § 6 Nr. 3 und Nr. 4 Steuerberatungsgesetz abgewickelt (keine Rechts- und Steuerberatung).
Für die Fragen der Rechts- und Steuerberatung arbeiten wir mit einem kompetenten Steuerberater zusammen.